Erbschaftssteuer ist kein Schicksal – sie ist das Resultat fehlender Planung. Wer die Freibeträge, die Familienheim-Regelung und die Möglichkeiten der Schenkung kennt, kann in den meisten Fällen vollkommen legal erhebliche Beträge sparen.
Erbschaftssteuer 2026: Was sich geändert hat
Die Freibeträge sind seit 2009 unverändert, gleichzeitig sind Immobilienwerte deutlich gestiegen. Effektiv führt das dazu, dass deutlich mehr Erbfälle steuerpflichtig werden als vor zehn Jahren.
Die wichtigsten Freibeträge
- Ehegatten/eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder (auch Stief-/Adoptivkinder): 400.000 Euro pro Elternteil
- Enkelkinder: 200.000 Euro pro Großelternteil
- Eltern und Großeltern (im Erbfall): 100.000 Euro
- Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 Euro
Steuersätze
- Steuerklasse I (Ehegatten, Kinder, Enkel): 7–30 Prozent
- Steuerklasse II (Geschwister, Nichten, Neffen): 15–43 Prozent
- Steuerklasse III (alle übrigen): 30–50 Prozent
Das Familienheim: Die wichtigste Steuerbefreiung
Wenn der Erblasser bis zum Tod selbst in der Immobilie gewohnt hat und die erbende Person unverzüglich selbst einzieht und mindestens zehn Jahre selbst nutzt, ist die Immobilie vollständig steuerfrei.
Voraussetzungen
- Für Ehegatten/Lebenspartner: keine Flächenbeschränkung
- Für Kinder: Wohnfläche bis 200 Quadratmeter steuerfrei
- Selbstnutzung muss tatsächlich erfolgen
- Bei Aufgabe innerhalb von zehn Jahren wird Steuer rückwirkend fällig
Schenkung zu Lebzeiten
Die Freibeträge gelten alle zehn Jahre erneut. Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann über zwei Dekaden bis zu 3,2 Millionen Euro steuerfrei übertragen.
Nießbrauchsvorbehalt
Sie übertragen das Eigentum, behalten aber das Nutzungs- und Ertragsrecht bis zum Tod. Bei einer 350.000-Euro-Immobilie und einem 65-jährigen Schenker reduziert das den steuerpflichtigen Schenkungswert um 100.000–180.000 Euro.
Stolperfallen
- Zehn-Jahres-Frist nicht beachtet: Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet.
- Familienheim-Frist ignoriert: Verkauf oder Vermietung innerhalb von zehn Jahren lässt die Steuerbefreiung rückwirkend entfallen.
- Pflichtteilsansprüche übersehen.
- Notarielle Form vergessen: Schenkungsversprechen ohne Notar sind unwirksam.
FAQ
Muss ich Erbschaftssteuer auch zahlen, wenn ich verkaufe?
Ja, die Steuer entsteht mit dem Erbfall.
Was bei Zahlungsschwierigkeiten?
Bei selbstgenutzten Wohnimmobilien stundet das Finanzamt bis zu zehn Jahre zinslos.
Brauche ich einen Steuerberater?
Bei Immobilien ab ca. 250.000 Euro fast immer.
Fazit
Erbschaftssteuer ist kein Schicksal – sie ist das Resultat fehlender Planung. Bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie unterstützt Sie Arno Hasselder Immobilien mit fundierten Marktwertgutachten, die einer steuerlichen Prüfung standhalten.
